AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pergola – Verkauf & Montage
König Storen GmbH / König Pergola
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen
und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf sowie der optionalen Montage von
Aluminium-Pergolas sowie entsprechendem Zubehör durch die König Storen GmbH
(nachfolgend „Anbieter“) in der Schweiz.
Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese AGB vollumfänglich.
2. Marke König Pergola
König Pergola ist eine Marke der König Storen GmbH.
Sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit
Produkten der Marke König Pergola erfolgen aktuell über die König Storen GmbH als
Vertragspartner.
Der Anbieter behält sich vor, die Marke König Pergola zu einem späteren Zeitpunkt in eine
eigenständige Gesellschaft zu überführen. In diesem Fall kann die Vertragsabwicklung
zukünftig über die entsprechende Gesellschaft erfolgen.
3. Vertragsgegenstand
Der Anbieter vertreibt Aluminium-Pergolas sowie entsprechendes Zubehör, welche von
externen Herstellern produziert werden.
Die Montage ist:
nicht Bestandteil des Standard-Lieferumfangs
optional
nur bei separater Beauftragung Vertragsbestandteil
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exkl. Transport-, Liefer- und
Montagekosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Transport- und Zusatzkosten werden separat ausgewiesen und verrechnet.
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschliesslich gegen vollständige Vorauszahlung. Die
Bestellung wird erst nach Zahlungseingang verbindlich.
Montageleistungen werden nach Ausführung separat in Rechnung gestellt.
Bei Zahlungsverzug ist ein Verzugszins von 5 % sowie eine Mahngebühr von CHF 50.– pro
Mahnung geschuldet.
5. Lieferung & Transport
Die Lieferung erfolgt durch einen beauftragten Transport- oder Logistikpartner.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten zur
Terminabstimmung, Avisierung und Durchführung der Lieferung an den Transportpartner
weitergegeben werden dürfen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
freie und geeignete Zufahrt
ausreichende Ablademöglichkeiten
geeigneten Zugang zum Montageort
Zusatzkosten infolge erschwerter Zufahrt, Wartezeiten, Spezialtransporten (z. B. Kran,
Hebemittel) oder besonderen örtlichen Gegebenheiten gehen vollumfänglich zulasten des
Kunden.
Mit Übergabe der Ware an den Transportpartner geht die Gefahr auf den Kunden über,
soweit gesetzlich zulässig.
6. Liefertermine & höhere Gewalt
Angegebene Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte.
Verzögerungen infolge Produktion, Lieferketten, Import, Zoll, Transport, Wetter oder anderer
Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters berechtigen weder zum Rücktritt
noch zu Schadenersatzforderungen.
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks oder behördliche Massnahmen entbinden den Anbieter
für deren Dauer von der Leistungspflicht.
Teillieferungen sind zulässig.
7. Annahmeverzug
Kann die Lieferung oder Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht
erfolgen (z. B. fehlender Zugang, nicht vorbereitetes Fundament, Abwesenheit), ist der
Anbieter berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten (Transport, Lagerung, erneute Anfahrt,
Wartezeiten) vollumfänglich zu verrechnen.
8. Prüfung der Ware & Toleranzen
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung unverzüglich zu prüfen.
Transportschäden sind direkt beim Transporteur auf dem Lieferschein zu vermerken sowie
innerhalb von 48 Stunden schriftlich dem Anbieter zu melden.
Unterbleibt diese Meldung, gilt die Ware als akzeptiert.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Oberflächenbeschaffenheit oder Massen, die
technisch bedingt sind oder den branchenüblichen Toleranzen entsprechen, stellen keinen
Mangel dar.
9. Selbstmontage
Erfolgt die Montage durch den Kunden oder durch Dritte, geschieht dies vollständig auf
eigenes Risiko.
Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie für:
Montagefehler
statische Probleme
falsche Installation
Folgeschäden jeglicher Art
Garantieansprüche infolge unsachgemässer Montage sind ausgeschlossen.
10. Montage durch den Anbieter
Die Montage kann separat angefragt werden und erfolgt nach Aufwand oder gemäss
individueller Offerte.
Der Anbieter ist berechtigt, Arbeiten abzubrechen oder zu verschieben, wenn die
Voraussetzungen vor Ort nicht gegeben sind, Sicherheitsrisiken bestehen oder eine
fachgerechte Montage nicht gewährleistet werden kann.
Bereits entstandene Kosten werden in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten sind witterungsabhängig (z. B. Regen, Wind, Schnee) und können
kurzfristig verschoben werden.
11. Montagebedingungen (bauseits) & Bewilligungen
Der Kunde ist vollumfänglich verantwortlich für ein tragfähiges Fundament, einen geeigneten
und ebenen Untergrund, notwendige Stromanschlüsse sowie uneingeschränkten Zugang
zum Montageort.
Der Anbieter haftet nicht für Schäden infolge ungeeigneter Untergründe, versteckter
Leitungen oder mangelhafter Vorbereitung.
Sämtliche Baubewilligungen sowie Abklärungen mit Behörden (Gemeinde, Kanton),
Verwaltungen oder Nachbarn liegen ausschliesslich in der Verantwortung des Kunden.
Der Anbieter übernimmt keine Prüfungs- oder Beratungspflicht sowie keine Haftung bei
fehlenden oder abgelehnten Bewilligungen.
12. Massangaben & Unterlagen
Alle durch den Kunden gelieferten Masse, Angaben oder Pläne gelten als verbindlich.
Für daraus entstehende Fehler oder Zusatzaufwände übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Sämtliche Pläne, Zeichnungen und Offerten bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen
ohne schriftliche Zustimmung nicht Dritten zugänglich gemacht werden.
13. Nutzung, Wartung & Umwelteinflüsse
Der Kunde ist verpflichtet, die Pergola gemäss Herstellerangaben zu nutzen und zu warten.
Insbesondere sind Schneelasten regelmässig zu entfernen und bewegliche Teile zu
kontrollieren.
Bei Sturmwarnungen sind bewegliche Elemente (z. B. Lamellen, Dächer) in die vom
Hersteller vorgesehene Sicherheitsposition zu bringen.
Keine Garantie wird übernommen für Schäden durch Sturm, Hagel, aussergewöhnliche
Schneelasten oder sonstige Naturereignisse ausserhalb der Produktspezifikation.
14. Garantie
Es gelten die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.
Die Garantie gilt nur bei fachgerechter Montage durch den Anbieter oder qualifizierte
Fachpersonen sowie bei sachgemässer Nutzung.
Ausgeschlossen sind insbesondere:
Selbstmontage
Montagefehler durch Dritte
ungeeignete Fundamente
normale Abnutzung
Witterungseinflüsse ausserhalb der Spezifikation
Die Garantie beschränkt sich ausschliesslich auf Reparatur oder Ersatz fehlerhafter
Komponenten.
Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
15. Haftung
Der Anbieter haftet ausschliesslich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem
Verhalten beruhen.
Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird,
soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Anbieter haftet nicht für Leistungen Dritter (z. B. Elektriker, Bauunternehmen), auch
wenn diese vermittelt wurden.
16. Rücktritt, Rückgabe & Umtausch
Da es sich um individuell nach Kundenwunsch gefertigte Produkte handelt, besteht kein
Rücktrittsrecht nach Produktionsfreigabe, kein Rückgaberecht und kein Umtauschrecht.
17. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum
der König Storen GmbH.
18. Bildmaterial & Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Fotos von ausgeführten Projekten zu
Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich
widerspricht.
Personenbezogene Daten werden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen
Datenschutzgesetzes (DSG) ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet.
19. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der König Storen GmbH.